Polizei so: "Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass wir Bürgerbeschwerden ernst nehmen. […] Wir möchten durch unsere Kontrollen […] an die Einhaltung von Verkehrsregeln erinnern. Deshalb erfolgen grundsätzlich auch keine mündlichen Verwarnungen bei Fehlverhaltensweisen, sondern es werden Bußgelder erhoben, um das konsequente Vorgehen zu unterstreichen."
Gemeint ist natürlich, dass sie Radfahrende (richtigerweise) aus der Fußgängerzone fischen. Andere Verkehrsregeln wie Überholabstände, Über-Radweg-Abkürzen, Fahren gegen Richtungsbeschränkungen oder Falschparken sind natürlich weiter geduldet, die PKW sind ja schließlich notwendig.