Bayern und die Streaming-Dienste

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat wieder ein Prachtstück hervorgebracht: Videostreams, welche über 500 simultane Zuschauer zulassen müssen nach dem neuen Gesetz genehmigt werden – wer über 10.000 User gewinnen kann muss gar die Organisationsverfahren eines Kabelprogramms durchlaufen. Audio-Streaming reguliert Bayern im Übrigen bereits seit 2007. [Heise][Netzpolitik][IT-Weblog]

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