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adlerweb // BitBastelei 2026-07-17 22:10:58

Jetzt auch schriftlich: Mit dem Rad auf Straßen, auf denen ein legales Überholen nicht möglich ist, mittig zu fahren ist keine Nötigung gegenüber Autofahrenden.

Der Autofahrer wird leider trotzdem nicht belangt - kein öffentliches Interesse.

t-online.de/nachrichten/panora