Andernacher Luftradwege – „aber das ist doch für den Radverkehr“

Die Stadt Andernach fördert den Radverkehr. Zumindest, wenn man dem Papier glaubt, denn hiernach gibt es unzählige Projekte und Bekundungen. In der Praxis sind viele leider in etwa so förderlich für den Radverkehr, wie die aktuelle Verwendung des KTF fürs Klima. Mitunter drängt sich der Eindruck auf, dass es eher um das Mitnehmen der entsprechenden Fördermöglichkeiten als um die tatsächliche Förderung des Radverkehrs geht. Vor einiger Zeit ist mir bei einer Fahrt eine besondere Perle begegnet: Ein neuer „Geh- und Radweg“ entstand im Stadtteil Miesenheim. Gefördert vom Bund.

Laminierter A4-Zettel an Mast
[Logo Stadt Andernach]
[Logo Gefördert durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages]

Verlängerung eines Geh- und Radwegs zwischen Andernach-Miesenheim und Saffig

[Schild Baustelle]

Eigentlich eine tolle Sache, oder? Naja. An dieser Stelle ist die Situation wie folgt: Man befindet sich am Ortsrand von Miesenheim. Aus dem Stadtteil kommt man über eine Brücke mit einseitigem Hochbord für Fußgänger. Die Straße selbst (K 63) geht nach rechts ab, grade geht es in Felder, links zu einem Fabrikgelände. An der Straße gibt es einen rechtsseitigen, tiefer gelegenen und beleuchteten Gehweg mit „Rad frei“ bis zum Fußballplatz. Dieser dürfte mit einem Rad optional in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, wobei es angesichts der gefährlichen Straßeneinmündungen eher keine gute Idee ist. Gegenüber des Sportplatzes befindet sich die Einfahrt zur Schützenhalle. Von dieser geht ein weiterer, abgepollerter Weg ab, welcher in Richtung Saffig führt und nicht weiter beschildert ist. Fahrspuren lassen vermuten, dass es intensiv durch die angrenzende Landwirtschaft genutzt wird. Der Bereich von Fußballplatz und Schützenhaus befindet sich zwar außerhalb der Ortslage, die Geschwindigkeit ist jedoch trotzdem auf 50 km/h beschränkt.

Das neue Stück verbindet nun die Einfahrt Schützenhalle mit der Kreuzung hinter der Brücke. Knapp 200m für etwas unter 200.000€ Baukosten – der Großteil aus Fördermitteln.

OpenStreetMap-Karte der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Situation. Neuer Weg in Rot eingezeichnet.

Es gibt aber einen Schönheitsfehler: Warum „Verlängerung eines Geh- und Radwegs“? Es ist kein Geh- und Radweg vorhanden, welchen man erweitern könnte. Der bisherige Verlauf hat keinerlei Beschilderung. Er ist weder benutzungspflichtig, noch wäre er die meiste Zeit benutzungsfähig. Die Mindestanforderungen der einschlägigen Verwaltungs- und Bauvorschriften für Geh- und Radwege dürften zu großen Teilen nicht erfüllt sein.

Der Weg ist nicht fahrbahnbegleitend, teilweise verläuft er fast 30m von den Fahrspuren entfernt. In Bereichen, in denen der Weg an der Straße verläuft, existieren keine Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Mehrere Einfahrten zu Feldern und Bebauung kreuzen den Weg ohne weitere Verkehrslenkung oder markierte Furten. Auch muss man einen Berg mit massiver Steigung hinauf radeln, während die Kreisstraße in einem Einschnitt verläuft und keine derartigen Steigungen aufweist.

Im Bereich der Stadt Andernach hat man sich für eine wassergebundene Oberfläche entschieden, sprich: Schotter mit vergleichsweise hohem Rollwiderstand. Dieser Belag verhindert auch eine regelmäßige Reinigung der von Traktoren hinterlassenen Erdhaufen oder einen Winterdienst, wodurch der Weg im Winter sowie während Ernte- oder Aussaatzeiten nur eingeschränkt nutzbar ist. Da der Wirtschaftsweg unterhalb des sonstigen Geländes liegt und über keine aktive Entwässerung oder einen Sickergraben für das Oberflächenwasser von Straße und Böschung verfügt, sammelt sich bei Regen das Wasser, sodass die Nutzungsfähigkeit auch bei Niederschlag eingeschränkt ist. Da man sich durch die tiefe Lage beim Radfahren mit dem Kopf in Höhe der Scheinwerfer des nebenliegenden PKW-Verkehrs befindet, wird man bei Dunkelheit selbst durch Abblendlicht massiv geblendet, was eine weitere Gefährdung darstellt.

vLnR: 
K 63 mit geteerte Oberfläche
Böschung mit kurzem Bewuchs, nach rechts abfallend
Feldweg mit Schotter. Mehrere große Pfützen sichtbar.
Böschung mit mittlerem Bewuchs, nach links abfallend
Abgeerntetes Feld

Kurz vor dem Saffiger Gelände ist die Oberfläche dann asphaltiert und verläuft oberhalb der Straße durch einen Wald. Hier befindet sich auch der Berg, welchen man überwinden muss. Da keine sichtbare Straßenreinigung oder ein Winterdienst erfolgt, ist eine sichere Nutzung bei Eis, Schnee oder im Herbst (Laub) nahezu unmöglich. Man rutscht in der Steigung einfach weg. Von angrenzenden öffentlichen und privaten Grundstücken wachsen oder fallen immer wieder Büsche und Äste in den Verkehrsraum des Weges. In Kombination mit sehr engen Kurvenradien und geringer Breite des Weges muss die Geschwindigkeit mit dem Rad nahezu auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden, um das Sichtfahrgebot einzuhalten und nicht plötzlich einen Ast im Gesicht zu haben.

Auch im Bereich des Sportplatzes stellt sich die Frage, ob der Weg hier praktisch nutzbar ist. Da man den zum Sportplatz gehörenden Parkplatz zugunsten eines weiteren Spielfeldes ersatzlos gestrichen hat, werden viele der bestehenden Einfahrten, Wege und selbst die Fahrbahn bei Spielbetrieb als Parkplatz zweckentfremdet.

Auch mit vielen zugedrückten Augen dürfte der bestehende Weg nach meiner Auffassung in keinem Fall als benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg anzusehen sein. Umso ärgerlicher ist es, dass Vertreter der Stadt dennoch versuchen, diesen Eindruck zu erwecken.

Nun gibt es also die oben genannte Erweiterung, welche bedauerlicherweise tatsächlich als „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ beschildert wurde. Das bedeutet leider nicht, dass man den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen mehr Beachtung geschenkt hätte. Auch hier ist der Weg teils weit von der Straße weg, liegt im Blendbereich der Fahrzeuge und ist immer wieder zugeparkt. Der im Bauplan vorgesehene Sickergraben, welcher abfließendes Wasser der Straße bei mäßigem Regen auffangen würde, scheint beim Bau nicht errichtet worden zu sein. Auf die Nachfrage, warum die Entwässerung weggelassen und wie man die weiteren Abweichungen von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen begründet, hat die Stadt leider nicht geantwortet. Eine Sicherung gegen Nutzung durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ist teils durch schwer erkennbare Felsen statt den eigentlich vorgesehenen Reflektor-Pfosten realisiert. In meinen Augen eine große Unfallgefahr, insbesondere für breitere Fahrräder.

Das Interessanteste ist die Begründung, warum die Verlängerung überhaupt errichtet wurde. Man bezeichnet den bestehenden Weg trotz fehlender Verkehrszeichen als „Radwegeverbindung“. Es wäre „unter den gegebenen Umständen […] eine Querung der K 63, auf Höhe des Sportplatzes notwendig.“ Dies ist schlicht falsch – die Nutzung des gegenüberliegenden Fußwegs in Schrittgeschwindigkeit ist optional; Regelweg für den Radverkehr waren bis zum Bau die regulären Fahrstreifen. Die Straße war dabei in beide Richtungen gut einsehbar, sodass das Abbiegen oder Einfädeln gefahrlos möglich war. Auch der Erläuterungsbericht greift dies auf:

Eine Querungshilfe an dieser Stelle wird jedoch von der Stadtverwaltung Andernach, wegen der guten Sichtverhältnisse, als nicht erforderlich betrachtet. Wesentlich gefährlicher ist weiter nördlich an der Kreuzung K 63/Weißenthurmer Straße. Radfahrer […] müssen dann in einem schlecht einzusehenden Kurvenbereich die K 63 queren

Auch hier geht man wieder davon aus, dass Radfahrende grundsätzlich den Gehweg nutzen würden. Paradoxer ist jedoch, dass man den „Kurvenbereich“ als „schlecht einzusehend“ einstuft. Genau in dieser Kurve endet aber der neue, je nach Definition nutzungspflichtige, Radweg. Statt einer gut einsehbaren Stelle auf freier Strecke hat man es nun mit bis zu vier vorfahrtsberechtigten Fahrstreifen zu tun. Zwei davon sind wegen des Bewuchses kaum einsehbar. Bis heute ist zudem die Beschilderung inkonsistent. Auch lassen sich die Schilder, welche die Nutzungspflicht anordnen, von der Fahrbahn nicht erkennen – wer nicht ortskundig ist, übersieht den Radweg also schnell.

Blick auf die Kreuzung, an der der neue Radweg endet, blick aus Richtung Stadt. Die Radweg-Schilder sind nicht sichtbar.

Im Sommer 2026 wurde dann noch der alte Wirtschaftsweg erneuert. Auch hier stellt sich mir die Frage, wer die Baustellenplanung durchgeführt hat, denn eine Umleitung auf eine Strecke, welche vom Radverkehr gar nicht befahren werden darf, klingt nicht so ganz zulässig. Zumal auf der Fahrbahn weiterhin kein Durchfahrtsverbot gilt, die gleichlange Fahrbahn also eine wesentlich attraktivere Alternative darstellt, als einen 2 km langen Umweg über einen Berg zu nehmen. Auch das gleichzeitige Anordnen von Nutzungspflicht und Durchfahrtsverbot im hinteren Bereich fand ich etwas fraglich, zumal in der Gegenrichtung und bei vielen der Einfahrten keine Sperre ausgeschildert wurde und man so im Zweifel mitten in der Baustelle stand.

Erneuert wurde der Bodenbelag. Prinzipiell eine gute Sache, in der Praxis aber nur wenig hilfreich. Bereits einige Wochen nach den langwierigen Arbeiten waren Teile durch landwirtschaftliche Nutzung wieder stark mitgenommen. Zudem habe ich Zweifel am Unterbau, wenn das „Obendrüber“ bereit mehrere cm tiefe Löcher aufweist, welche unterspült aussehen.

Loch im der Mitte des Weges mit neuem Belag. Drunter scheinen Teile unterspült.

Es verschärft sich für mich der Verdacht, dass der Radverkehr nicht als gleichwertige Verkehrsform angesehen wird und nur für Presseberichterstattung und das Abgreifen von Förderungen von der Stadt Beachtung erhält. Ich halte es für fraglich, ob hier tatsächlich Personen mit ausreichender Fachkenntnis in der Planung eingebunden waren und solche Fehler bei Bauplanung, Bauaufsicht und verkehrsrechtlichen Anordnungen gemacht haben. Ein Muster, welches sich leider im gesamten Stadtgebiet an vielen Stellen wiederholt. Sich widersprechende Beschilderungen, unzulässige Verkehrsführungen, verwirrende bauliche Maßnahmen und Radwege, die für Parkplätze unterbrochen werden, finden sich überall. In Kombination mit der mangels Nachprüfungen oft fehlenden bzw. veralteten Verkehrsbildung von Autofahrenden führt dies leider immer wieder zu unnötigen Konfliktsituationen, da diese immer wieder versuchen, Radfahrende (fälschlicherweise) zu belehren und selbige massiv gefährden.

Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Mängel in Planung und Kommunikation auf Einzelfälle, Wissenslücken und Versehen zurückführen lassen – und nicht auf ein System, in dem der Radverkehr absichtlich nachrangig behandelt wird.

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